Beihilfen aus dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds

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Impulskonferenz Mobilitätswende (forum 1.5)

Die FAU vergibt im Studienjahr 2022 wieder einmalige Beihilfen aus dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds. Begabte, bedürftige Studierende können sich für einmalige Beihilfen zur Beschaffung von Büchern oder sonstiger Lernmittel bewerben, Promovierende für Beihilfen zu den Druckkosten von Dissertationen.

Bewerben können sich alle FAU-Studierenden, die mindestens im zweiten Semester studieren und Leistungen nach dem BAföG erhalten, bzw. bei denen das laufende Nettoeinkommen der Unterhaltsverpflichteten monatlich nicht höher ist als der doppelte Freibetrag nach BAföG. Studierende, die bereits eine Beihilfe aus dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds erhalten haben, können sich nicht erneut bewerben. Promovierende, die sich für die Unterstützung von Druckkosten ihrer Dissertation bewerben, müssen an der FAU immatrikuliert sein.

Weitere Informationen finden Sie hier.