FAQ
Häufig gestellte Fragen rund um's Studium
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Prüfungen
Wie kann ich mich zur Prüfung an/abmelden (Mein Campus)?
Eine Abmeldung von Prüfungen kann nur über das Prüfungsamt vorgenommen werden. Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen und allen entschuldigt versäumten Prüfungen (z.B. bei Erkrankung) erfolgt in allen Studiengängen automatisch durch das Prüfungsamt. Hier ist keine gesonderte Anmeldung notwendig. Alte Studiengänge: Anmeldung erfolgt direkt bei der Dozentin oder dem Dozenten.
Wie oft kann ich eine Prüfung wiederholen?
Bei den Prüfungen, die nicht zur Grundlagen- und Orientierungsprüfung gehören, erhält der Studierende einen weiteren Wiederholungsversuch. Erst wenn dieser 3. Versuch nicht bestanden wird, erfolgt die Bewertung als endgültig nicht bestanden. Damit ist in Folge die Exmatrikulation verbunden.
Ich bin krank und kann an einer Prüfung nicht teilnehmen. Was muss ich tun?
In diesem Fall ist zu beachten:
- Es ist unverzüglich ein ärztliches Attest beim zuständigen Prüfungsamt vorzulegen. Die genauen inhaltlichen Anforderungen an das Attest finden Sie auf den Internetseiten der Prüfungsämter
- Im Falle einer mündlichen Prüfung muss der/die Prüfer/-in verständigt werden. Eine Abmeldung im Prüfungsamt ist nicht erforderlich.
Wo finde ich Informationen zum Staatsexamen?
- Aktuelle Termine zur Zwischenprüfung und zum Ersten Staatsexamen finden sie in der Terminübersicht des Prüfungsamtes Erlangen
- Hinweise und Formulare – Lehramt Grundschule, Hauptschule, Realschule und Gymnasium (LPO I – neu)
- LPO I – neu (ab WS 2007/2008)
- LPO I – alt (bis SoSe 2007)
Bachelorarbeit
Wann gilt die Bachelorprüfung als bestanden?
(Die Angaben in Klammern gelten für Studierende, die ihr Studium zum WS 12/13 nach der neuen Prüfungsordnung vom 9.11.2012 aufgenommen haben.)
Was ist die Bachelorarbeit?
Die Bachelorarbeit wird mit 12 ECTS-Punkten bewertet. Nach ihrer Fertigstellung ist sie in einer mündlichen Prüfung zu verteidigen; hierfür werden 3 ECTS-Punkte veranschlagt (nach Prüfungsordnung vom 9.11.2012 eine sog. Portfolioprüfung mit 15 ECTS). Zur Vergabe und Betreuung der Bachelorarbeit sind die am Department Geographie und Geowissenschaften hauptberuflich tätigen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (Betreuer) berechtigt; der Prüfungsausschuss kann Ausnahmen gestatten (z.B. promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).
Der Prüfungsausschuss kann auch die Anfertigung der Bachelorarbeit in einer Einrichtung außerhalb der Universität gestatten, wenn dort die Betreuung gesichert ist.
Wie läuft die Themenvergabe der Bachelorarbeit ab?
Thema und Tag der Ausgabe sind dem Prüfungsausschuss mitzuteilen.
Gelingt es der Studierenden oder dem Studierenden trotz ernstlicher Bemühungen nicht, ein Thema zu erhalten, weist die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ihr oder ihm im Einvernehmen mit einer Fachvertreterin oder einem Fachvertreter auf Antrag ein Thema und eine Betreuerin oder einen Betreuer zu.
Wie lange habe ich Zeit, an der Bachelorarbeit zu schreiben?
Für Studierende, die ihr Studium zum WS 12/13 nach der neuen Prüfungsordnung vom 9.11.2012 aufgenommen haben, beträgt die Regelbearbeitungszeit einschließlich der maximalen Verlängerungszeit drei Monate.
Kann ich noch nach der Vergabe das Thema der Bachelorarbeit wechseln?
Studium
An wen kann ich mich mit Fragen zum Studium wenden?
Je nach Ihrem speziellen Problem gibt es unterschiedliche Ansprechpartner/-innen, an die sie sich immer gerne mit Ihren Fragen rund um’s Studium wenden können. Hier finden Sie alle Ansprechpartner/-innen am Institut für Geographie
Wo und wie finde ich meine Kurse?
Zentrale Informationseinheit für alle Kurse ist das Universitäts-Informationssystem UnivIS.
Von der Startseite aus gelangen sie zum Institut für Geographie über Lehre – „Lehrveranstaltungen einzelner Einrichtungen“ / „Naturwissenschaftliche Fakultät (Nat.)“ / „Department Geographie und Geowissenschaften“ / „Institut für Geographie“ / „Lehrveranstaltungen dieser Einrichtung“. Dort finden Sie alle Kurse. Prüfen Sie, ob oben rechts das richtige Semester eingestellt ist, für dessen Veranstaltungen Sie sich interessieren. In der Listenansicht erfahren Sie den Veranstaltungsort, die Uhrzeit und weitere wichtige Informationen bpsw. zu Vorbesprechungsterminen.
Hier geht’s direkt zur Übersicht aller Lehrveranstaltungen des Instituts für Geographie. Sie können sich diesen Link gerne in Ihre Favoriten speichern, um die lange Navigation zu vermeiden.
Für welche Veranstaltungen muss ich mich anmelden?
Wie kann ich mich für Seminare anmelden?
- Geländewoche: Listen werden Mitte des Semesters in der Bibliothek ausgelegt.
- Für alle anderen Kurse erfolgt die Anmeldung elektronisch mit dem institutseigenen Buchungssystem.
Wann muss ich mich für Seminare anmelden?
Wie läuft das verpflichtende Geländepraktikum ab?
- Wer muss teilnehmen?
Das Geländepraktikum muss von allen Studierenden der Geographie abgelegt werden.
- Wann findet das Geländepraktikum statt?
Das Geländeseminar findet in der Regel in der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit nach dem Ende des Sommersemesters statt.
- Kann ich das Geländepraktikum auf ein späteres Semester verschieben?
Das Geländepraktikum findet jeweils nur im Sommersemester statt, ein möglicher Nachholtermin liegt also bereits im 4. Fachsemester (Bachelor) bzw. 6. Fachsemester (2-Fach-Bachelor, Lehramtsstudiengänge). Da im Geländepraktikum grundlegende geographische Methoden eingeübt werden, sollte es nicht auf spätere Fachsemester verschoben werden!
- Wie melde ich mich an?
Zur Mitte des Sommersemesters werden Listen in der Bibliothek ausgelegt, in die sich die Studenten in Gruppen eintragen müssen. Pro Gruppe muss ein PKW vorhanden sein.
- Wer ist für das Geländepraktikum zuständig?
Für die Organisation des Geländepraktikums ist Es konnte kein Kontakteintrag mit der angegebenen ID 5434 gefunden werden. zuständig.
Siehe auch: Anmeldung zum Studium, Studium, Aktuelles
Was hat es mit dem verpflichtenden Praktikum (B.A., B.Sc.) auf sich?
Was muss ich beachten?
- Dauer des Praktikums: mind. 240 Stunden (6 Wochen)
- Praktikumsbetrieb muss mögliche Berufsfelder der Geographie anbieten
- Abgabe des Praktikumsberichts (+Fragebogen und Praktiumsbescheinigung) bei den Praktikumsbeauftragten:
PD Dr. Klaus Geiselhart, Akad. ORat
Institut für Geographie
- Telefon: +49 9131 85-22008
- E-Mail: klaus.geiselhart@fau.de
Wo bekomme ich erste Informationen zur Nutzung der Bibliothek?
Bei individuellen Fragen, insbesondere zur Benutung der Literaturdatenbank Geodok hilft Ihnen auch gerne die Aufsicht in der Teilbibliothek.
Bei speziellen Fragen gibt der verantwortliche Bibliothekar Dipl.-Bibl. Thomas Hübner gerne Auskunft.
Siehe auch: Bibliothek, Literaturrecherche / Geodok, Studium
Was ist die FSI?


FSI ist die Abkürzung für Fachschaftsinitiative. Die Fachschaftsinitiative der Geographie setzt sich aktiv für Studenteninteressen ein. Mehr erfahren Sie auf unserer Homepage und auf unserer Facebook-Seite.
Gerne können Sie sich engagieren. Neue Mitglieder sind immer herzlich willkommen!
Wie kann ich das Studienfach wechseln?
- Antrag auf Anerkennung von Leistungen (B.A. / M.A. | Zwei-Fach-B.A. | Lehramtsstudiengänge: RS/GY/BS, GS/HS/MS)
Die Anrechnung von bereits erbrachten Leistungen erfolgt durch den Studiendekan, Prof. Dr. Rupert Bäumler. Die ausgefüllten Formulare geben Sie in der Studentenkanzlei ab.
Achtung: Bis zum 3. Semester liegt auf Geographie (außer Lehramt Grund- und Hauptschule) ein lokaler NC. Sie müssen sich bei einem Wechsel somit für den Studiengang neu bewerben!
Was hat es mit der GOP (Grundlagen- und Orientierungsprüfung) auf sich?
- den Anforderungen an ein wissenschaftliches Studium in dem von ihnen gewählten Studiengang gewachsen sind
- insbesondere die methodischen Fertigkeiten erworben haben, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg fortsetzen zu können.
Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn sämtliche ihr zugeordneten Module bestanden sind. Folgende Module sind in den Geographie-Studiengängen bis zum Ende des 2. Fachsemesters (Verlängerung bis Ende des 3. Fachsemesters möglich) erfolgreich abzuschliessen (die Angaben gelten für Studienanfänger ab dem WS 12/13):
Bachelor Physische Geographie/Kulturgeographie: PG1, PG2, PG3, PG4, PG5, PG6 und ein Modul aus einem Wahlfach bzw. KG1, KG2, KG3, KG4, KG5, KG6 und ein Modul aus einem Wahlfach.
2-Fach-Bachelor Kulturgeographie: GZB 1, GZB 2,GZB 4 und GZB 5.
Lehramt Gymansium: GLG 1, GLG 2, GLG 4 und GLG 5 (zusammen 20 ECTS)
Lehramt Realschule: GLR 1 und GLR 4 (10 ECTS)
Lehramt Grund- und Hauptschule: GGH 1 und GGH 3 (10 ECTS).
Achtung: Wird eine Prüfung der GOP ein zweites Mal mit „nicht bestanden“ bewertet, gilt die entsprechende Prüfung und damit auch das Modul als endgültig nicht bestanden. Damit ist in Folge die Exmatrikulation verbunden!
Praktikum
Ansprechpartner/-innen
Sie können sich immer gerne an unsere Praktikumsbeauftragten wenden:
PD Dr. Klaus Geiselhart, Akad. ORat
Institut für Geographie
- Telefon: +49 9131 85-22008
- E-Mail: klaus.geiselhart@fau.de
Woran erkenne ich, ob ein Praktikum geeignet ist?
- Nähe zu den Inhalten des Studiums (fachlich und/oder methodisch)
- angeleitete Tätigkeit, die praxis- bzw. berufsbezogenes Lernen ermöglicht
- nach Möglichkeit Arbeit an einer relativ abgeschlossenen Fragestellung, die für die Praktikumsinstitution relevant ist (Projektbezogenheit)
Ob ein Praktikum diese Anforderungen erfüllt, erfahren Sie am besten durch Nachfrage bei der Praktikumsstelle.
Muss ich meine Praktikumsstelle vorab genehmigen lassen?
Kann ich auch zwei dreiwöchige Praktika machen?
Muss ich mich für das Praktikum auf campo anmelden?
Welche Unterlagen muss ich nach Praktikumsende abgeben, und bis wann?
- Deckblatt versehen mit Name, Mailadresse, Matrikelnummer, Studiengang und Adresse der Praktikumsstelle; (sollten Sie das Praktikum in einem Masterstudiengang anerkannt haben wollen, dann machen Sie hier deutlich kenntlich, als was sie es anerkannt haben möchten)
- Ein Bericht im Umfang von 3-5 Seiten (Master-Studierende: min. 6 Seiten) Volltext;
- Eine eidesstattliche Erklärung.
- Der Bericht muss von einem Vertreter/ einer Vertreterin der Praktikumsinstitution unterschrieben und beglaubigt (Firmenstempel o.ä.) werden. Alternativ (z.B. bei Auslandspraktika) ist statt der Beglaubigung u.U. auch die Abgabe einer aussagekräftigen Praktikumsbescheinigung möglich.
- Zusätzlich geben Sie bitte den vollständig ausgefüllten Fragebogen zum Praktikum ab.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Praktikum im Bereich „Studierende“
- Bitte legen Sie alle Unterlagen in einem Umschlag oder einer Klarsichthülle in das Fach des/der Praktikumsbeauftragten (PD Dr. Klaus Geiselhart (Akad. ORat)).
- Sie erhalten keine Eingangsbestätigung.
- Rechnen Sie mit einer max. Bearbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen.
Wie lautet der Wortlaut der eidesstattlichen Erklärung?
Kann ich das Praktikum während der Vorlesungszeit absolvieren?
Kann ich ein Praktikum mit weniger als 40 Stunden Wochenarbeitszeit absolvieren?
Meine Praktikumsstelle möchte eine Bescheinigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Wo bekomme ich die?
- Sehr geehrte(r) (Name der/s Beauftragten), meine Praktikumsstelle / mein Arbeitgeber möchte eine Bescheinigung, dass ich meine Arbeit im Rahmen eines Pflichtpraktikums leiste. Bitte senden Sie mir diese zu. Vielen Dank
- Fügen Sie der Mail auch folgende Informationen bei: Ihr Name, Ihre Matrikelnummer, die Adresse Ihrer Praktikumsstelle