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FAQ

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FAQ

Häufig gestellte Fragen rund um's Studium

Ihr Feedback ist gefragt: Falls Sie in diesem Bereich fehlerhafte Informationen finden oder sich zusätzliche Inhalte wünschen würden, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular!

Prüfungen

Wie kann ich mich zur Prüfung an/abmelden (Mein Campus)?

Alle Studierenden der ab dem Wintersemester 2007/2008 eingeführten Bachelor- und Master- Studiengänge melden sich über mein campus mittels der Funktionalität „Prüfungsanmeldung“ selbst zu den Prüfungen an. Sie müssen sich für jede Prüfung anmelden, in der Sie im aktuellen Semester eine Prüfungsleistung (Note) oder eine Studienleistung („bestanden/nicht bestanden“) erbringen. Eine Anmeldung ist nur während der vom Prüfungsamt bekanntgegebenen Zeiträume (6. + 7. Woche nach Semesterbeginn) möglich.

Eine Abmeldung von Prüfungen kann nur über das Prüfungsamt vorgenommen werden. Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen und allen entschuldigt versäumten Prüfungen (z.B. bei Erkrankung) erfolgt in allen Studiengängen automatisch durch das Prüfungsamt. Hier ist keine gesonderte Anmeldung notwendig. Alte Studiengänge: Anmeldung erfolgt direkt bei der Dozentin oder dem Dozenten.

Wie oft kann ich eine Prüfung wiederholen?

Bei Nichtbestehen einer Prüfung ist diese im nächsten Prüfungszeitraum zu wiederholen. Die Anmeldung erfolgt dazu automatisch durch das Prüfungsamt. Ein Rücktritt von einer solchen Wiederholungsprüfung ist nicht möglich. Wird eine Prüfung der GOP (Grund- und Orientierungsprüfung) ein zweites Mal mit „nicht bestanden“ bewertet, gilt die Prüfung und damit auch das Modul als endgültig nicht bestanden.

Bei den Prüfungen, die nicht zur Grundlagen- und Orientierungsprüfung gehören, erhält der Studierende einen weiteren Wiederholungsversuch. Erst wenn dieser 3. Versuch nicht bestanden wird, erfolgt die Bewertung als endgültig nicht bestanden. Damit ist in Folge die Exmatrikulation verbunden.

Ich bin krank und kann an einer Prüfung nicht teilnehmen. Was muss ich tun?

Bei Vorliegen einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit gilt die Nichtteilnahme als entschuldigt. Die Prüfung ist aber am nächsten Prüfungstermin zu wiederholen.
In diesem Fall ist zu beachten:
  • Es ist unverzüglich ein ärztliches Attest beim zuständigen Prüfungsamt vorzulegen. Die genauen inhaltlichen Anforderungen an das Attest finden Sie auf den Internetseiten der Prüfungsämter
  • Im Falle einer mündlichen Prüfung muss der/die Prüfer/-in verständigt werden. Eine Abmeldung im Prüfungsamt ist nicht erforderlich.

Wo finde ich Informationen zum Staatsexamen?

  • Aktuelle Termine zur Zwischenprüfung und zum Ersten Staatsexamen finden sie in der Terminübersicht des Prüfungsamtes Erlangen
  • Hinweise und Formulare – Lehramt Grundschule, Hauptschule, Realschule und Gymnasium (LPO I – neu)
  • LPO I – neu (ab WS 2007/2008)
  • LPO I – alt (bis SoSe 2007)

Bachelorarbeit

Wann gilt die Bachelorprüfung als bestanden?

Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn die zugeordneten Module einschließlich des Moduls Bachelorarbeit im Umfang von 180 ECTS-Punkten bestanden sind. Es sind Module aus dem Pflichtbereich Geographie und mindestens zwei Wahlfächern nachzuweisen. Der Pflichtbereich umfasst einschließlich der Bachelorarbeit 125 ECTS-Punkte, die Wahlfächer insgesamt 55 (40) ECTS-Punkte. Wahlfach 1 muss mindestens 20, weitere Wahlfächer müssen mindestens je 15 (10) ECTS-Punkte umfassen.

(Die Angaben in Klammern gelten für Studierende, die ihr Studium zum WS 12/13 nach der neuen Prüfungsordnung vom 9.11.2012 aufgenommen haben.)

Was ist die Bachelorarbeit?

Die Bachelorarbeit soll nachweisen, dass die Studierenden im Stande sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Fragestellung selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen; sie kann aus einer Seminararbeit hervorgehen.

Die Bachelorarbeit wird mit 12 ECTS-Punkten bewertet. Nach ihrer Fertigstellung ist sie in einer mündlichen Prüfung zu verteidigen; hierfür werden 3 ECTS-Punkte veranschlagt (nach Prüfungsordnung vom 9.11.2012 eine sog. Portfolioprüfung mit 15 ECTS). Zur Vergabe und Betreuung der Bachelorarbeit sind die am Department Geographie und Geowissenschaften hauptberuflich tätigen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (Betreuer) berechtigt; der Prüfungsausschuss kann Ausnahmen gestatten (z.B. promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).

Der Prüfungsausschuss kann auch die Anfertigung der Bachelorarbeit in einer Einrichtung außerhalb der Universität gestatten, wenn dort die Betreuung gesichert ist.

Wie läuft die Themenvergabe der Bachelorarbeit ab?

Die Studierenden sorgen spätestens am Semesteranfang des letzten Semesters der Regelstudienzeit dafür, dass sie ein Thema für die Bachelorarbeit erhalten.
Thema und Tag der Ausgabe sind dem Prüfungsausschuss mitzuteilen.

Gelingt es der Studierenden oder dem Studierenden trotz ernstlicher Bemühungen nicht, ein Thema zu erhalten, weist die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ihr oder ihm im Einvernehmen mit einer Fachvertreterin oder einem Fachvertreter auf Antrag ein Thema und eine Betreuerin oder einen Betreuer zu.

Wie lange habe ich Zeit, an der Bachelorarbeit zu schreiben?

Die Zeit von der Vergabe des Themas bis zur Abgabe der Bachelorarbeit (Regelbearbeitungszeit) einschließlich der maximalen Verlängerungszeit darf zwei Monate nicht überschreiten.

Für Studierende, die ihr Studium zum WS 12/13 nach der neuen Prüfungsordnung vom 9.11.2012 aufgenommen haben, beträgt die Regelbearbeitungszeit einschließlich der maximalen Verlängerungszeit drei Monate.

Kann ich noch nach der Vergabe das Thema der Bachelorarbeit wechseln?

Das Thema der Bachelorarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten drei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden; bei einer Wiederholung ist die Rückgabe des Themas ausgeschlossen. Wird das Thema unzulässiger Weise zurückgegeben, wird die Bachelorarbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0) benotet.

Studium

An wen kann ich mich mit Fragen zum Studium wenden?

Je nach Ihrem speziellen Problem gibt es unterschiedliche Ansprechpartner/-innen, an die sie sich immer gerne mit Ihren Fragen rund um’s Studium wenden können. Hier finden Sie alle Ansprechpartner/-innen am Institut für Geographie

Wo und wie finde ich meine Kurse?

In der Einführungsveranstaltung werden Musterstundenpläne verteilt. Diese liegen später auch in der institutseigenen Bibliothek aus.

Zentrale Informationseinheit für alle Kurse ist das Universitäts-Informationssystem UnivIS.

Von der Startseite aus gelangen sie zum Institut für Geographie über Lehre – „Lehrveranstaltungen einzelner Einrichtungen“ / „Naturwissenschaftliche Fakultät (Nat.)“ / „Department Geographie und Geowissenschaften“ / „Institut für Geographie“ / „Lehrveranstaltungen dieser Einrichtung“. Dort finden Sie alle Kurse. Prüfen Sie, ob oben rechts das richtige Semester eingestellt ist, für dessen Veranstaltungen Sie sich interessieren. In der Listenansicht erfahren Sie den Veranstaltungsort, die Uhrzeit und weitere wichtige Informationen bpsw. zu Vorbesprechungsterminen.

Hier geht’s direkt zur Übersicht aller Lehrveranstaltungen des Instituts für Geographie. Sie können sich diesen Link gerne in Ihre Favoriten speichern, um die lange Navigation zu vermeiden.

Für welche Veranstaltungen muss ich mich anmelden?

Eine Anmeldung ist erforderlich für das Geländepraktikum und für alle Veranstaltungen, die teilnehmerbeschränkt sind: also (Pro-)Seminare, Hauptseminare, Projektseminare, GIS/Fernerkundung, Übungen/Methoden, Große und Kleine Geländeseminare, Seminare der Geographie-Didaktik.

Wie kann ich mich für Seminare anmelden?

[notice]Bitte beachten Sie die Aushänge und die Informationen auf unserer Homepage unter Aktuelles[/notice]
  • Geländewoche: Listen werden Mitte des Semesters in der Bibliothek ausgelegt.
  • Für alle anderen Kurse erfolgt die Anmeldung elektronisch mit dem institutseigenen Buchungssystem.

Wann muss ich mich für Seminare anmelden?

Die Anmeldung findet jeweils ca. Mitte eines Semesters für das folgende Semester über unser elektronisches Kursbuchungssystem Geokurs statt.

Anmeldezeitraum und Vorgehensweise werden auf unserer Homepage unter Aktuelles sowie per Aushang rechtzeitig bekannt gegeben.

Wie läuft das verpflichtende Geländepraktikum ab?

  • Wer muss teilnehmen?
    Das Geländepraktikum muss von allen Studierenden der Geographie abgelegt werden.
  • Wann findet das Geländepraktikum statt?
    Das Geländeseminar findet in der Regel in der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit nach dem Ende des Sommersemesters statt.
  • Kann ich das Geländepraktikum auf ein späteres Semester verschieben?
    Das Geländepraktikum findet jeweils nur im Sommersemester statt, ein möglicher Nachholtermin liegt also bereits im 4. Fachsemester (Bachelor) bzw. 6. Fachsemester (2-Fach-Bachelor, Lehramtsstudiengänge). Da im Geländepraktikum grundlegende geographische Methoden eingeübt werden, sollte es nicht auf spätere Fachsemester verschoben werden!
  • Wie melde ich mich an?
    Zur Mitte des Sommersemesters werden Listen in der Bibliothek ausgelegt, in die sich die Studenten in Gruppen eintragen müssen. Pro Gruppe muss ein PKW vorhanden sein.
  • Wer ist für das Geländepraktikum zuständig?
    Für die Organisation des Geländepraktikums ist Es konnte kein Kontakteintrag mit der angegebenen ID 5434 gefunden werden. zuständig.

Siehe auch: Anmeldung zum Studium, Studium, Aktuelles

Was hat es mit dem verpflichtenden Praktikum (B.A., B.Sc.) auf sich?

Im Studiengang B.A. und B.Sc. ist ein außeruniversitäres Praktikum vorgeschrieben.

Was muss ich beachten?

  • Dauer des Praktikums: mind. 240 Stunden (6 Wochen)
  • Praktikumsbetrieb muss mögliche Berufsfelder der Geographie anbieten
  • Abgabe des Praktikumsberichts (+Fragebogen und Praktiumsbescheinigung) bei den Praktikumsbeauftragten:

PD Dr. Klaus Geiselhart, Akad. ORat

Institut für Geographie

  • Telefon: +49 9131 85-22008
  • E-Mail: klaus.geiselhart@fau.de

Wo bekomme ich erste Informationen zur Nutzung der Bibliothek?

Allgemeine Informationen zur Universitätsbibliothek finden Sie auf der Übersichtsseite der UB.

Bei individuellen Fragen, insbesondere zur Benutung der Literaturdatenbank Geodok hilft Ihnen auch gerne die Aufsicht in der Teilbibliothek.

Bei speziellen Fragen gibt der verantwortliche Bibliothekar Dipl.-Bibl. Thomas Hübner gerne Auskunft.

Siehe auch: Bibliothek, Literaturrecherche / Geodok, Studium

Was ist die FSI?

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FSI ist die Abkürzung für Fachschaftsinitiative. Die Fachschaftsinitiative der Geographie setzt sich aktiv für Studenteninteressen ein. Mehr erfahren Sie auf unserer Homepage und auf unserer Facebook-Seite.

Gerne können Sie sich engagieren. Neue Mitglieder sind immer herzlich willkommen!

Wie kann ich das Studienfach wechseln?

Zum Wechsel des Studienfachs benötigen Sie folgende Formulare:
  • Antrag auf Fachwechsel
  • Antrag auf Anerkennung von Leistungen (B.A. / M.A. | Zwei-Fach-B.A. | Lehramtsstudiengänge: RS/GY/BS, GS/HS/MS)

Die Anrechnung von bereits erbrachten Leistungen erfolgt durch den Studiendekan, Prof. Dr. Rupert Bäumler. Die ausgefüllten Formulare geben Sie in der Studentenkanzlei ab.

Achtung: Bis zum 3. Semester liegt auf Geographie (außer Lehramt Grund- und Hauptschule) ein lokaler NC. Sie müssen sich bei einem Wechsel somit für den Studiengang neu bewerben!

Was hat es mit der GOP (Grundlagen- und Orientierungsprüfung) auf sich?

In der Grundlagen- und Orientierungsprüfung sollen die Studierenden zeigen, dass sie
  • den Anforderungen an ein wissenschaftliches Studium in dem von ihnen gewählten Studiengang gewachsen sind
  • insbesondere die methodischen Fertigkeiten erworben haben, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg fortsetzen zu können.

Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn sämtliche ihr zugeordneten Module bestanden sind. Folgende Module sind in den Geographie-Studiengängen bis zum Ende des 2. Fachsemesters (Verlängerung bis Ende des 3. Fachsemesters möglich) erfolgreich abzuschliessen (die Angaben gelten für Studienanfänger ab dem WS 12/13):
Bachelor Physische Geographie/Kulturgeographie: PG1, PG2, PG3, PG4, PG5, PG6 und ein Modul aus einem Wahlfach bzw. KG1, KG2, KG3, KG4, KG5, KG6 und ein Modul aus einem Wahlfach.
2-Fach-Bachelor Kulturgeographie: GZB 1, GZB 2,GZB 4 und GZB 5.
Lehramt Gymansium: GLG 1, GLG 2, GLG 4 und GLG 5 (zusammen 20 ECTS)
Lehramt Realschule: GLR 1 und GLR 4 (10 ECTS)
Lehramt Grund- und Hauptschule: GGH 1 und GGH 3 (10 ECTS).

Achtung: Wird eine Prüfung der GOP ein zweites Mal mit „nicht bestanden“ bewertet, gilt die entsprechende Prüfung und damit auch das Modul als endgültig nicht bestanden. Damit ist in Folge die Exmatrikulation verbunden!

Praktikum

Ansprechpartner/-innen

Sie können sich immer gerne an unsere Praktikumsbeauftragten wenden:

PD Dr. Klaus Geiselhart, Akad. ORat

Institut für Geographie

  • Telefon: +49 9131 85-22008
  • E-Mail: klaus.geiselhart@fau.de

Woran erkenne ich, ob ein Praktikum geeignet ist?

Das Praktikum sollte folgenden Kriterien genügen:
  • Nähe zu den Inhalten des Studiums (fachlich und/oder methodisch)
  • angeleitete Tätigkeit, die praxis- bzw. berufsbezogenes Lernen ermöglicht
  • nach Möglichkeit Arbeit an einer relativ abgeschlossenen Fragestellung, die für die Praktikumsinstitution relevant ist (Projektbezogenheit)

Ob ein Praktikum diese Anforderungen erfüllt, erfahren Sie am besten durch Nachfrage bei der Praktikumsstelle.

Muss ich meine Praktikumsstelle vorab genehmigen lassen?

Nein. Es empfiehlt sich aber, bei Unsicherheiten hinsichtlich der Eignung, v.a. bei Praktikumsstellen, zu denen noch keine Erfahrungen vorliegen sowie bei Praktikumsstellen im Ausland, vorher das Gespräch mit dem/der Praktikumsverantwortlichen (oder mit den Modulverantwortlichen) zu suchen. Wenn ein Praktikum als ungeeignet eingestuft wird, kann die Anerkennung verweigert werden.

Kann ich auch zwei dreiwöchige Praktika machen?

Nein, das Praktikum kann nicht auf mehrere Praktikumsstellen aufgeteilt werden.

Muss ich mich für das Praktikum auf campo anmelden?

Nein. Die Eintragung wird im Prüfungsamt erledigt, nachdem das Praktikum hier am Institut anerkannt wurde. Dafür ist keine vorherige Anmeldung nötig, sondern es geschieht automatisch nach Abgabe des Praktikumsberichts.

Welche Unterlagen muss ich nach Praktikumsende abgeben, und bis wann?

Spätestens acht Wochen nach Praktikumsende geben Sie bitte Ihren Praktikumsbericht ab. Mit „Praktikumsende“ ist grundsätzlich der letzte Tag des Praktikums gemeint, unabhängig von dessen Dauer. Hinweis: es sind keine digitalen Einreichungen möglich
  1. Deckblatt versehen mit Name, Mailadresse, Matrikelnummer, Studiengang und Adresse der Praktikumsstelle; (sollten Sie das Praktikum in einem Masterstudiengang anerkannt haben wollen, dann machen Sie hier deutlich kenntlich, als was sie es anerkannt haben möchten)
  2. Ein Bericht im Umfang von 3-5 Seiten (Master-Studierende: min. 6 Seiten) Volltext;
  3. Eine eidesstattliche Erklärung.
  4. Der Bericht muss von einem Vertreter/ einer Vertreterin der Praktikumsinstitution unterschrieben und beglaubigt (Firmenstempel o.ä.) werden. Alternativ (z.B. bei Auslandspraktika) ist statt der Beglaubigung u.U. auch die Abgabe einer aussagekräftigen Praktikumsbescheinigung möglich.
  5. Zusätzlich geben Sie bitte den vollständig ausgefüllten Fragebogen zum Praktikum ab.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Praktikum im Bereich „Studierende“

  • Bitte legen Sie alle Unterlagen in einem Umschlag oder einer Klarsichthülle in das Fach des/der Praktikumsbeauftragten (PD Dr. Klaus Geiselhart (Akad. ORat)).
  • Sie erhalten keine Eingangsbestätigung.
  • Rechnen Sie mit einer max. Bearbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen.

Wie lautet der Wortlaut der eidesstattlichen Erklärung?

„Ich versichere eidesstattlich, dass ich das außeruniversitäre Praktikum gemäß der Praktikumsbestätigung im dort angegebenen Umfang tatsächlich abgeleistet habe. Mir ist bekannt, dass eine unwahre Versicherung den Tatbestand eines Täuschungsversuches im Sinne von § 13 der derzeit gültigen Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge Physische Geographie und Kulturgeographie bzw. § 13 LPO I bzw. § 13 LAPO bzw. § 14 ABStPO/Phil bzw. § 11 MagPO erfüllt und die dort genannten Folgen hat.“Diese Erklärung muss datiert und unterschrieben werden. Sie ersetzt nicht die Unterschrift eines Vertreters der Praktikumsinstitution unter dem Bericht.

Kann ich das Praktikum während der Vorlesungszeit absolvieren?

Ja. Wenn Sie das mit Ihren sonstigen Lehrveranstaltungen abstimmen können, z.B. durch eine Teilzeit-Praktikumslösung, dann ist das jederzeit möglich.

Kann ich ein Praktikum mit weniger als 40 Stunden Wochenarbeitszeit absolvieren?

Ja. Voraussetzung ist allerdings, dass am Ende dennoch 240 Arbeitsstunden erreicht werden (entspricht sechs Wochen à 40 Stunden). Wenn Sie ein Praktikum machen, bei dem Sie nicht in Vollzeit an Ihrer Praktikumsstelle arbeiten, muss das Praktikum also entsprechend länger dauern (z. B.: bei 20 Wochenstunden à 12 Wochen).

Meine Praktikumsstelle möchte eine Bescheinigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Wo bekomme ich die?

Diese Bescheinigung bekommen sie bei der/dem Praktikumsbeauftragten des Instituts. Senden Sie dazu einfach eine Mail mit folgendem Inhalt an die Praktikumsbeauftragten (PD Dr. Klaus Geiselhart (Akad. ORat)).
  • Sehr geehrte(r) (Name der/s Beauftragten), meine Praktikumsstelle / mein Arbeitgeber möchte eine Bescheinigung, dass ich meine Arbeit im Rahmen eines Pflichtpraktikums leiste. Bitte senden Sie mir diese zu. Vielen Dank
  • Fügen Sie der Mail auch folgende Informationen bei: Ihr Name, Ihre Matrikelnummer, die Adresse Ihrer Praktikumsstelle

Ich möchte ein mehrmonatiges Praktikum machen. Kann ich ein Urlaubssemester beantragen?

Ja. Da es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, können Sie ein Urlaubssemester (kein Praxissemester) beantragen.

Kann ich mir eine Werkstudententätigkeit / einen Nebenjob / eine Ausbildung als Praktikum anrechnen lassen?

Nein. Das Praktikum ist als eine außeruniversitäre Lehrveranstaltung gedacht. Ihre Praktikumsstelle sollte Sie also als eine/-n Lernende/-n betrachten und behandeln, was eine enge Betreuung, eine gute Anleitung und den Einblick in verschiedene Bereiche des Arbeitens umfasst. Ihre Produktivität als Mitarbeiter/-in steht an zweiter Stelle. Bei einem Nebenjob o.ä. haben Sie dagegen eine andere Funktion im Arbeitskontext.Praktika, die Sie vor Beginn Ihres Studiums absolviert haben, können nicht angerechtnet werden. Zum Zeitpunkt des Praktikums müssen Sie in Geographie (B.A./B.Sc.) immatrikuliert sein. Der ideale Zeitpunkt für das außeruniversitäre Praktikum ist der Zeitraum nach dem 4. oder 5. Semester, wenn Sie bereits Gelerntes an Ihrer Praktikumsstelle anwenden und vertiefen können.
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