Studierende
Wegweiser für Erstakademiker*innen: nützliche Tipps und Informationen rund um das Studium und den Hochschulalltag
Sie studieren als Erste*r aus Ihrer Familie und möchten sich einen Überblick über die zahlreichen Beratungs-, Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote der FAU verschaffen? Das Büro für Gender und Diversity hat eine Auswahl an konkreten Angeboten unterschiedlicher Stellen zu Fragen rund um die Themen Studium, Leben und Wohnen, Studienfinanzierung, Jobs, Soziales, Empowerment und Gesundheit zusammengestellt, die Ihnen ihr Studium und den Hochschulalltag erleichtern sollen:
Prüfungsanmeldung (campo), Prüfungstermine, Zulassungsarbeit, Anmeldung zu Lehrveranstaltungen
Anmeldung zur Prüfung bei „campo“
Studierende müssen sich für jede Prüfung anmelden, in der sie im aktuellen Semester eine Leistung (entweder eine Note oder „bestanden/nicht bestanden“) erbringen. Die Anmeldung erfolgt über das System campo. Angaben zum jeweiligen Anmeldezeitraum finden Sie auf der Internetseite des Prüfungsamtes.
Prüfungstermine
Aktuelle Prüfungstermine entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis der Geographie in campo.
Wichtiger Hinweis zur Anmeldung der Bachelor-/Masterarbeit
Zusätzlich zu Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern können Bachelor- und Masterarbeiten auch von promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bachelor- bzw. Masterarbeit rechtzeitig angemeldet werden muss, wenn Sie Ihr Studium jeweils zum Semesterende (WS 31.3., SoSe 30.9.) abschließen möchten. Bedenken Sie dabei auch, dass
- die Verteidigung der Arbeit innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Abgabe erfolgen muss und
- das Datum der Verteidigung der Arbeit dem Datum Ihrer letzten Prüfungsleistung entspricht.
Kümmern Sie sich daher bitte rechtzeitig um die Vergabe eines Themas und klären Sie alle Termine frühzeitig mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer Ihrer Arbeit ab; berücksichtigen Sie dabei auch mögliche Abwesenheitszeiten der Betreuer/-innen in der vorlesungsfreien Zeit. Abgabefrist sollte spätestens ein Monat vor dem jeweiligen Semesterende sein.
Informationen zur Zulassungsarbeit (Lehramt)
Zusätzlich zu Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern können Zulassungsarbeite/Schriftliche Hausarbeiten in Einzelfällen auch von promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut werden, die eine entsprechende Prüfungsberechtigung besitzen. Das Thema sollen sich die Studierenden spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung von dafür bestimmten prüfungsberechtigten Personen geben lassen. Die Zulassungsarbeit muss nicht separat beim Prüfungsamt angemeldet werden. Sie können in Absprache mit der Betreuerin / dem Betreuer direkt anfangen zu forschen/recherchieren und dann zu schreiben. Die jeweiligen Abgabefristen hängen mit der Anmeldung zum Staatsexamen zusammen:
- 1. Februar (mit Nachfrist 1. April) für das Staatsexamen im Herbst
- 1. August (mit Nachfrist 1. Oktober) für das Staatsexamen im Frühjahr
Mit Zustimmung des/der Betreuenden kann auf Antrag eine Nachfrist bewilligt werden. Termine, Formulare und weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite des Prüfungsamts für das Lehramt.
Anmeldung zu Lehrveranstaltungen
Für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl (Hauptseminare, Projektseminare, Große/Kleine Geländeseminare, Methoden-Seminare, Lehrforschung, Forschungswerkstatt, Externe Expertise, Didaktik-Veranstaltungen), melden sich die Studierenden verbindlich bis zum Ende der Vorlesungszeit des Vorsemesters über in StudOn an. Anmeldetermine und Anmeldeformalitäten werden rechtzeitig auf der Institutshomepage bekannt gegeben.
Studierende, die sich fristgerecht und verbindlich angemeldet haben, werden bei der Zuteilung der Kursplätze nach Priorität (1 bis 3) sowie nach Höhe des Fachsemesters berücksichtigt. Ist die Zahl der Studierenden mit gleicher Qualifikation in einem Kurs höher als die Zahl der zur Verfügung stehenden Kursplätze, so kommt ein Zufallsverfahren zum Einsatz (Beispiel: es gibt noch 5 freie Plätze, aber 15 Studierende mit gleicher Priorität im gleichen Fachsemester).
[notice]AUSNAHME: Bei Großen Geländeseminaren können Dozierende laut Vorstandsbeschluss eine begrenzte Anzahl von Teilnehmer/-innen direkt auswählen.[/notice]
Warum haben Sie keinen Kursplatz (z.B. in einem Großen Geländeseminar) erhalten, obwohl Sie sich fristgemäß angemeldet haben?
- Die Lehrveranstaltung war stark überbucht (Beispiel Großes Geländeseminar: 20 Plätze, 117 Anmeldungen)
- Sie haben anstatt dreier Prioritäten nur eine Priorität angegeben, haben keinen Platz erhalten (z.B. in einem stark überbuchten Großen Geländeseminar) und konnten daher auch keinem anderen Kurs zugeordnet werden.
Formulare und Anträge - Abschlussarbeiten, Anerkennung von Leistungen, Krankmeldung etc.
Abschlussarbeiten
Bachelor Kulturgeographie / Physische Geographie
- Anforderungen Bachelorarbeit
- Anmeldeformular Bachelorarbeit
- Titelseite Kulturgeographie
- Titelseite Physische Geographie
Master Kulturgeographie / Physische Geographie / M.Ed.
- Anforderungen Masterarbeit
- Anmeldeformular Masterarbeit (ab Studienbeginn WS 2020/21)
- Anmeldeformular Masterarbeit (bis Studienbeginn SoSe 2020)
- Registration form Master’s thesis
- Anmeldeformular M.Ed.
- Titelseite Kulturgeographie
- Titelseite Physische Geographie
Zwei-Fach Bachelor Kulturgeographie (Erstfach)
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Masterarbeit (English application form)
Formulare für die schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit) finden Sie unter “Hinweise und Formulare” des Prüfungsamtes für Lehramt LPO I / Master of Education
Bitte beachten Sie, dass das Formular zuerst von der Betreuerin/dem Betreuer sowie der Prüfungsausschussvorsitzenden unterschrieben und dann im Prüfungsamt abgegeben werden muss. Im Krankheitsfall reichen Sie bitte ein ärztliches Attest beim zuständigen Prüfungsamt ein, die Bearbeitungszeit wird dann ohne Antrag um die genannte Krankheitsdauer verlängert.
Krankmeldung
Bachelor-/Masterstudiengänge
Lehramtsstudiengänge
Weitere Antragsformulare (z.B. Anerkennung von Leistungen, Verlängerung der Frist zur Ablegung der GOP, Studienzeitverlängerung) finden Sie auf den Seiten der Prüfungsämter sowie auf der Seite der Studierendenverwaltung (z.B. Antrag auf Fachwechsel, Beurlaubung, etc.)
Literaturrecherche und Informationen zu elektronischen Suchmaschinen
Informationen zur Literaturrecherche und zur Arbeit mit elektronischen Suchmaschinen (Datenbanken) finden Sie auf der Seite der Teilbibliothek Geographie.
Leitlinien – Anwesenheitspflicht, Plagiate, Rücktritt von Lehrveranstaltungen
Anwesenheitspflicht
Für in der jeweiligen Modulbeschreibung entsprechend gekennzeichnete Lehrveranstaltungen (Seminare, Hauptseminare, Methodenseminare, Geländeseminare, Projektseminare, Kolloquium) ist als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung bzw. für den Erwerb der Studienleistung eine Anwesenheitspflicht vorgesehen.
Die Teilnahme ist dann regelmäßig, wenn in einer Lehrveranstaltung nicht mehr als 15% der Unterrichtszeit versäumt werden. Wenn mehr als 15% und weniger als 30% der Unterrichtszeit versäumt werden, kann die oder der Lehrende der oder dem Studierenden kompetenzorientierte Ersatzleistungen anbieten. Werden insgesamt mehr als 30% der Unterrichtszeit versäumt, ist die Lehrveranstaltung zu wiederholen.
Im Rahmen von Geländeseminaren, Praktika und Blockseminaren ist die Teilnahme nur dann regelmäßig, wenn alle Unterrichtseinheiten besucht wurden. Für Fehlzeiten im Umfang von bis zu 15% der Unterrichtszeit sind der oder dem Studierenden kompetenzorientierte Ersatzleistungen anzubieten. Werden mehr als 15% der Unterrichtszeit versäumt, so ist die Veranstaltung erneut zu belegen.
Für die Berechnung der versäumten Unterrichtszeit ist es unerheblich, ob ein ärztliches Attest oder eine anderweitige Entschuldigung vorliegt.
Die Anwesenheit wird in den jeweiligen Lehrveranstaltungen mittels einer Teilnahmeliste, in die die oder der Studierende ihren oder seinen eigenen Namen samt Unterschrift einträgt, oder auf vergleichbare Weise festgestellt. Näheres regeln die einzelnen Prüfungsordnungen.
Verbindlichkeit der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen
Das Institut für Geographie ist stets bemüht, ein attraktives Lehrangebot aufzustellen, das es Ihnen ermöglicht, Ihr Studium weitgehend nach Ihren spezifischen Interessen zu gestalten. Die stattliche Zahl von ca. 1.200 Studierenden in insgesamt acht Studiengängen und Teilstudiengängen macht es dabei notwendig, dass alle gewisse „Spielregeln“ einhalten.
Um unser Lehrangebot möglichst effizient und sinnvoll zu nutzen, können wir Rücktritte von Lehrveranstaltungen ausschließlich vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung akzeptieren. Ansonsten würden Plätze in den Veranstaltungen verloren gehen und potenzielle Nachrücker/-innen wären benachteiligt. Das Institut für Geographie betrachtet daher alle Geokurs-Anmeldungen zu Präsenzveranstaltungen (Seminare/Hauptseminare, Übungen, Praktika, Geländeseminare) als verbindliche Anmeldung.
Bei Seminaren bleibt Ihr Recht zu einem Rücktritt aus triftigem Grund unberührt, die für den Rücktritt geltend gemachten Gründe müssen dem/der DozentIn jedoch umgehend schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden (z. B. durch ein ärztliches Attest). Bei kleinen und großen Geländeseminaren führen kurzfristige Rücktritte dazu, dass anfallende Stornokosten – auch im Krankheitsfall – nicht zurückerstattet werden können.
Hinweise zum Umgang mit Plagiaten – Was gilt als Plagiat?
Jede wissenschaftliche Arbeit schließt an wissenschaftlich erarbeitete Ergebnisse an und setzt sich mit diesen auseinander. Zitate, Paraphrasen oder Ergebnisse aus bereits existierenden Arbeiten müssen aus Gründen der Ehrlichkeit und der Nachvollziehbarkeit als Wiedergabe fremder Äußerungen kenntlich gemacht und belegt werden. Plagiate und Täuschungsversuche liegen dann vor, wenn Sie wörtliche und auch sinngemäße Entlehnungen aus den Veröffentlichungen anderer Autoren übernehmen, ohne die Angabe des „Fundortes“ gemäß Zitierregeln in Ihren schriftlichen Arbeiten kenntlich zu machen. Dies ist dann schon der Fall, wenn es sich nur um einen Satz, einen Gedanken oder einen Absatz in Ihrer Arbeit handelt. Die Art der Quelle ist dabei unerheblich. Insbesondere die nahezu unerschöpflich erscheinende Informationsfülle des Internets verleitet dazu, Teile oder gar komplette Arbeiten aus dem Netz in unveränderter oder nur unwesentlich veränderter Form zu übernehmen. Ein derartiges Vorgehen verstößt jedoch nicht nur gegen die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens sondern stellt auch eine schwerwiegende Verletzung des Urheberrechts dar (ausführlicher dazu siehe das Erlanger Skript zum Geographiestudium, Bd. 1 „Wissenschaftlich Arbeiten“, 3. Aufl. 2012).
Wie verfährt das Institut für Geographie mit dem Problem?
Plagiate werden grundsätzlich als Täuschungsversuche bewertet und werden daher prüfungsrechtlich geahndet. Auf Grund der Häufung und der Schwere des Problems hat sich das Institut für Geographie zu folgenden Schritten entschieden: Zum einen werden Texte bei Verdacht elektronisch auf Plagiate untersucht. Zum anderen hat der Vorstand des Instituts für Geographie am 16. Juli 2009 beschlossen, dass die Feststellung von Plagiaten und Täuschungsversuchen in der Prüfungsakte der/s Studierenden vermerkt wird und zum Nichtbestehen des Leistungsnachweises führt. Im Wiederholungsfall wird die Universitätsleitung benachrichtigt.
Darüber hinaus hat der Vorstand des Instituts für Geographie am 16. Juli 2009 festgelegt, dass alle schriftlichen Arbeiten am Institut für Geographie mit folgender Erklärung zu versehen sind:
„Ich versichere eidesstattlich, die vorliegende Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen benutzt zu haben. Alle wörtlichen und sinngemäßen Entlehnungen sind unter genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht.”
Diese Erklärung muss datiert und unterschrieben werden und ist am Ende Ihrer Arbeit anzufügen.
Wie können Plagiate vermieden werden?
Korrekte Zitierweisen werden im Skript zum Geographiestudium, Bd. 1 „Wissenschaftlich Arbeiten“, 3. Aufl. 2012, erläutert.
Darüber hinaus werden sie in den Pflichtveranstaltungen zu Beginn des Studiums in die Arbeitstechniken der wissenschaftlichen Geographie eingeführt.
Des Weiteren können Sie sich bei Fragen und Unklarheiten durch den/die Dozent_in der betreffenden Lehrveranstaltung beraten zu lassen.
Praktikum – Praktikum finden, Anforderungen an die Praktikumsstelle, Leistungen und Nachweise
Das Modul Praktikum (KPrakt/PPrakt)
Das Modul KPrakt/PPrakt umfasst ein Praktikum mit einer Mindestdauer von 240 Arbeitsstunden (entspricht bei einer 40-Stunden-Woche sechs Praktikumswochen) und die Anfertigung eines Praktikumsberichts. Bitte geben Sie Ihren Praktikumsbericht (plus Fragebogen) bei unseren Praktikumsbeauftragten ab, d.h.: die Berichte einschließlich aller notwendigen Unterlagen (Fragebogen, Praktikumsbescheinigung) ins Postfach “Praktikumsberichte” im Institut einwerfen.
PD Dr. Klaus Geiselhart, Akad. ORat
- Telefon: +49 9131 85-22008
- E-Mail: klaus.geiselhart@fau.de
Kriterien für die Auswahl einer Praktikumsstelle:
- Nähe zu den Inhalten des Studiums (inhaltlich und/oder methodisch) oder sinnvolle Erweiterung des Studiums
- Angeleitete Tätigkeit, die jedoch auch selbstständiges Arbeiten erlaubt
- praxis- bzw. berufsbezogenes Lernen; keine reinen Routinetätigkeiten
- Nach Möglichkeit Arbeit an einer relativ abgeschlossenen Fragestellung, die für die Praktikumsinstitution relevant ist
- Relevanz für spätere Berufsorientierung (sowohl was die Aufgaben als auch was die Praktikumsinstitution angeht)
Bedenken Sie bei der Auswahl, dass das Praktikum nicht nur Teil der universitären Ausbildung, sondern v.a. auch ein wichtiger Schritt in Richtung Ihres späteren Berufs ist. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob sich eine Institution als Praktikumsstelle eignet, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vorher an die Modulverantwortlichen.
Außeruniversitäres Praktikum als Ersatz für das Modul “Externe Expertise” im Master Kulturgeographie/ein Modul der Modulgruppe “Vertiefte Methodik II” im Master Physical Geography
Praktika von Master-Studierenden können anerkannt werden, sofern
- das Praktikum mindestens 6 Wochen lang dauerte,
- ein klarer Bezug zu den Inhalten des Moduls Externe Expertise im Master-Studiengang Kulturgeographie bzw. zum Modul Vertiefte Methodik II im Masterstudiengang Physische Geographie gegeben war,
- ein Bericht von mindestens 6 Seiten Umfang verfasst wurde, bei dem es sich um keinen reinen Tätigkeitsbericht, sondern eine Reflexion mit Blick auf die gewonnene Expertise und ihre Bedeutung für den Inhalt des Studiums handeln muss,
- eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Praktikum vorliegt.
Die Master-Studierenden sind angehalten, sich selbstständig einen Praktikumsplatz zu suchen. Der Bericht wird durch die Praktikums-Verantwortlichen (PD Dr. Klaus Geiselhart (Akad. ORat)) begutachtet und kann abgelehnt werden, wenn er den Anforderungen nicht entspricht oder ein unzureichender Bezug zu der für das Studium relevanten externen Expertise vorliegt.
Wenn sich die Studierenden hinsichtlich der Eignung eines Praktikums nicht sicher sind, besteht die Möglichkeit, die Praktikums-Verantwortlichen im Vorfeld des Praktikums zu kontaktieren.
Bitte beachten Sie, dass Praktika im europäischen Ausland durch das Erasmus-Programm gefördert werden können: Förderung von Auslandspraktika im Rahmen des Erasmus-Programms.
Anforderungen an den Praktikumsbericht (Bachelor- und Masterstudierende)
Der Praktikumsbericht (plus Fragebogen) muss max. 8 Wochen nach Praktikumsende bei den Praktikumsverantwortlichen abgegeben werden.
- Die ausgeübten Tätigkeiten sollen nachvollziehbar dargestellt werden; ggf. soll das vom Praktikanten bearbeitete Projekt und die Art seiner Bearbeitung vorgestellt werden.
- Der Lernerfolg des Praktikanten und die Nähe zu den Inhalten des Studiums sollen zum Ausdruck kommen (Bachelor-Studierende).
- Der Bezug zur erlenten und angewendeten externen Expertise/Methodik soll zum Ausdruck kommen (Master-Studierende).
- Der Praktikumsbericht muss die vollständige Adresse der Praktikumsstelle sowie den Ansprechpartner enthalten und von einem Vertreter der Praktikumsinstitution unterschrieben und beglaubigt sein (Firmenstempel o.ä.). Letzteres kann nur unter bestimmten Bedingungen (z.B. Ausland) bei Vorlage eines aussagekräftigen Praktikumszeugnisses entfallen.
- Am Ende des Berichts steht eine datierte und unterschriebene eidesstattliche Erklärung (Wortlaut der Erklärung: “Ich versichere eidesstattlich, dass ich das außeruniversitäre Praktikum gemäß der Praktikumsbestätigung im dort angegebenen Umfang tatsächlich abgeleistet habe. Mir ist bekannt, dass eine unwahre Versicherung den Tatbestand eines Täuschungsversuches im Sinne von § 13 der derzeit gültigen Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge Physische Geographie und Kulturgeographie bzw. § 13 LPO I bzw. § 13 LAPO bzw. § 14 ABStPO/Phil bzw. § 11 MagPO erfüllt und die dort genannten Folgen hat.”).
- Umfang des Berichts: 3-5 Seiten Volltext (Master-Studierende: min. 6 Seiten Volltext).
Zusätzlich geben Sie bitte den vollständig ausgefüllten Fragebogen zum Praktikum ab.
Weiterbildung und Karriere
Kursangebot der Graduiertenschule der Universität Erlangen-Nürnberg
Kursangebot des Schulungszentrums des Regionalen Rechenzentrums Erlangen (RRZE)
Kursangebot des Sprachenzentrums
Angebote des Career Service und des Alumni-Netzwerks der FAU
Das professionelle, breit gefächerte und fakultätsübergreifende Veranstaltungs- und Beratungsangebot unterstützt Studierende, Absolventinnen, Absolventen und Promovierende (bis ein Jahr nach Abschluss) bei der Planung und Umsetzung des Berufseinstiegs.
- Anmelde- und Teilnahmebedingungen zum Seminarprogramm
- Beratungsangebot (Individuelle Beratung, Bewerbungsmappencheck)
- Karriere-Treffs: Studierende fragen, Alumni antworten
- Stellenwerk – das Jobportal der Universität Erlangen-Nünrberg (Einstiegspositionen, Nebenjobs, Praktika)
Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zum Studienabschluss und für Alumni.
Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung bei Prüfungen einen Nachteilsausgleich benötigen (beispielsweise Zeitzugabe, Prüfungsfristverlängerung etc.,) wenden Sie sich bitte frühzeitig an das für Sie zuständige Prüfungsamt der FAU.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur individuellen Beratung und beachten auch das Onlineangebot der FAU. Denken Sie bitte auch daran, Ihre Studienabsichten mit einem Reha-Berater der Berufsberatung des Arbeitsamtes zu besprechen.
Studieren mit Kind
Infrastruktur
- Das Institutsgebäude in Tennenlohe ist barrierefrei. Die Seminarräume und CIP-Räume befinden sich im Erdgeschoss, in die übrigen Stockwerke gelangen Sie mit einem der Aufzüge.
- Über einen Raum zum Wickeln, Stillen und Füttern verfügen wird derzeit noch nicht.
Organisation
- Zu Vorbesprechungen von Seminaren und Exkursionen können Sie Ihr Kind bei Bedarf im Regelfall mitbringen. Bitte besprechen Sie die vorab mit den Dozierenden ab.
- In Ausnahmefällen können Kinder auf Geländeseminare mitgenommen werden. Da dies jedoch von der Art und dem Ziel der Exkursion abhängig ist, sprechen Sie dies bitte frühzeitig mit dem jeweiligen Dozenten ab. In einigen Fällen ist es auch möglich, dass der Partner mit dem Kind als Selbstzahler auf die Exkursion mitfährt.
- Bei der Kursbuchung, insbesondere für die Geländeseminare,können Studierende mit Kind besonders berücksichtigt werden. Bitte geben Sie bei der Kursbuchung an, dass Sie ein Kind haben und daher auf Lehrveranstaltungen zu bestimmten Zeiten oder Geländeseminare mit bestimmtem Ziel/bestimmter Dauer angewiesen sind.
- Beim Geländepraktikum hat es sich als mögliche Lösung erwiesen, dass mehrere Mütter bzw. Väter sich in einer Gruppe zusammenschließen und sich zeitlich entsprechend abstimmen.
- Über diese erprobten Lösungen hinaus gibt es sicherlich weitere, die im Einzelfall möglich sind. Bitte sprechen Sie uns an!
Netzwerk
- Wir denken noch über Vernetzungsmöglichkeiten aller Studierenden mit Kind nach, z.B. für Absprachen zu Lehrveranstaltungen. Vorschläge dazu sind willkommen.
Beratung & Information
Förderung von Studienprojekten aus Studienbeiträgen
Gefördert werden Reisekosten (Fahrtkosten) und Tagungsgebühren, die in Verbindung mit der Vorbereitung bzw. der Durchführung einer Abschlussarbeit anfallen.
Förderungsberechtigt sind alle Studierenden, die im Hauptfach in einem Bachelor-, Master-, oder Lehramtsstudiengang des Instituts für Geographie der FAU Erlangen-Nürnberg eingeschrieben sind.
Die maximale Förderung beträgt einmalig 250 € pro Studierenden.
Alle erforderlichen Dokumente und Belege sind gesammelt im Original bei Dr. Johannes Fürst (Zi. 2.121, Wetterkreuz 15, 91058 Tennenlohe) abzugeben.
Detaillierte Informationen zu den Bedingungen der Studienprojektförderung und das Antragsformular stehen als PDF-Dateien zum Download bereit: