Kategorien: FAQ: Praktikum Schlagwörter: Anrechnen, Anrechnung, Nebenjob, Praktikum, Werkstudent
Index
Kann ich mir eine Werkstudententätigkeit / einen Nebenjob / eine Ausbildung als Praktikum anrechnen lassen?
Nein. Das Praktikum ist als eine außeruniversitäre Lehrveranstaltung gedacht. Ihre Praktikumsstelle sollte Sie also als eine/-n Lernende/-n betrachten und behandeln, was eine enge Betreuung, eine gute Anleitung und den Einblick in verschiedene Bereiche des Arbeitens umfasst. Ihre Produktivität als Mitarbeiter/-in steht an zweiter Stelle. Bei einem Nebenjob o.ä. haben Sie dagegen eine andere Funktion im Arbeitskontext. Praktika, die Sie vor Beginn Ihres Studiums absolviert haben, können nicht angerechtnet werden. Zum Zeitpunkt des Praktikums müssen Sie in Geographie (B.A./B.Sc.) immatrikuliert sein. Der ideale Zeitpunkt für das außeruniversitäre Praktikum ist der Zeitraum nach dem 4. oder 5. Semester, wenn Sie bereits Gelerntes an Ihrer Praktikumsstelle anwenden und vertiefen können.
Ich möchte ein mehrmonatiges Praktikum machen. Kann ich ein Urlaubssemester beantragen?
Ja. Da es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, können Sie ein Urlaubssemester (kein Praxissemester) beantragen.
Meine Praktikumsstelle möchte eine Bescheinigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Wo bekomme ich die?
Diese Bescheinigung bekommen sie bei der/dem Praktikumsbeauftragten des Instituts. Es wird nur einmal eine Bescheinigung für die Praktikumsstelle, an der Sie tatsächlich Ihr Praktikum ableisten, ausgestellt. Fordern Sie diese also nicht schon für die Bewerbung an. Senden Sie eine Email mit folgendem Inhalt an die Praktikumsbeauftragten (PD Dr. Klaus Geiselhart (Akad. ORat)).
- Sehr geehrte(r) (Name der/s Beauftragten), meine Praktikumsstelle / mein Arbeitgeber möchte eine Bescheinigung, dass ich meine Arbeit im Rahmen eines Pflichtpraktikums leiste. Bitte senden Sie mir diese zu. Vielen Dank
- Fügen Sie der Mail auch folgende Informationen bei: Ihr Name, Ihre Matrikelnummer und Studiengang, die Adresse Ihrer Praktikumsstelle
Masterstudierende bekommen eine Bescheidigung für ein Wahlpflichtpraktikum. Geben Sie entsprechend an, wenn Sie die Bescheinigung für ein Praktikum im Master haben wollen.
Kann ich ein Praktikum mit weniger als 40 Stunden Wochenarbeitszeit absolvieren?
Ja. Voraussetzung ist allerdings, dass am Ende dennoch 240 Arbeitsstunden erreicht werden (entspricht sechs Wochen à 40 Stunden, Feiertage zählen selbstverständlich als Arbeitszeit). Wenn Sie ein Praktikum machen, bei dem Sie nicht in Vollzeit an Ihrer Praktikumsstelle arbeiten, muss das Praktikum also entsprechend länger dauern (z. B.: bei 20 Wochenstunden à 12 Wochen).
Kann ich das Praktikum während der Vorlesungszeit absolvieren?
Ja. Wenn Sie das mit Ihren sonstigen Lehrveranstaltungen abstimmen können, z.B. durch eine Teilzeit-Praktikumslösung, dann ist das jederzeit möglich.
Wie lautet der Wortlaut der eidesstattlichen Erklärung?
„Ich versichere eidesstattlich, dass ich das außeruniversitäre Praktikum gemäß der Praktikumsbestätigung im dort angegebenen Umfang tatsächlich abgeleistet habe. Mir ist bekannt, dass eine unwahre Versicherung den Tatbestand eines Täuschungsversuches im Sinne von § 13 der derzeit gültigen Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge Physische Geographie und Kulturgeographie bzw. § 13 LPO I bzw. § 13 LAPO bzw. § 14 ABStPO/Phil bzw. § 11 MagPO erfüllt und die dort genannten Folgen hat.“ Diese Erklärung muss datiert und unterschrieben werden. Sie ersetzt nicht die Unterschrift eines Vertreters der Praktikumsinstitution unter dem Bericht.
Welche Unterlagen muss ich nach Praktikumsende abgeben, und bis wann?
Spätestens acht Wochen nach Praktikumsende geben Sie bitte Ihren Praktikumsbericht ab. Mit „Praktikumsende“ ist grundsätzlich der letzte Tag des Praktikums gemeint, unabhängig von dessen Dauer. Hinweis: es sind keine digitalen Einreichungen möglich
- Deckblatt versehen mit Name, Mailadresse, Matrikelnummer, Studiengang und Adresse der Praktikumsstelle; (sollten Sie das Praktikum in einem Masterstudiengang anerkannt haben wollen, dann machen Sie hier deutlich kenntlich, als was sie es anerkannt haben möchten)
- Ein Bericht im Umfang von 3-5 Seiten (Master-Studierende: min. 6 Seiten) Volltext;
- Eine eidesstattliche Erklärung.
- Der Bericht muss von einem Vertreter/ einer Vertreterin der Praktikumsinstitution unterschrieben und beglaubigt (Firmenstempel o.ä.) werden. Alternativ (z.B. bei Auslandspraktika) ist statt der Beglaubigung u.U. auch die Abgabe einer aussagekräftigen Praktikumsbescheinigung möglich.
- Zusätzlich geben Sie bitte den vollständig ausgefüllten Fragebogen zum Praktikum ab.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Praktikum im Bereich „Studierende“
- Bitte legen Sie alle Unterlagen in einem Umschlag oder einer Klarsichthülle in das Fach des/der Praktikumsbeauftragten (PD Dr. Klaus Geiselhart (Akad. ORat)).
- Sie erhalten keine Eingangsbestätigung.
- Rechnen Sie mit einer max. Bearbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen.
Muss ich mich für das Praktikum auf campo anmelden?
Nein. Die Eintragung wird im Prüfungsamt erledigt, nachdem das Praktikum hier am Institut anerkannt wurde. Dafür ist keine vorherige Anmeldung nötig, sondern es geschieht automatisch nach Abgabe des Praktikumsberichts.
Kann ich auch zwei dreiwöchige Praktika machen?
Nein, das Praktikum kann nicht auf mehrere Praktikumsstellen aufgeteilt werden.
Muss ich meine Praktikumsstelle vorab genehmigen lassen?
Nein. Es empfiehlt sich aber, bei Unsicherheiten hinsichtlich der Eignung, v.a. bei Praktikumsstellen, zu denen noch keine Erfahrungen vorliegen sowie bei Praktikumsstellen im Ausland, vorher das Gespräch mit dem/der Praktikumsverantwortlichen (oder mit den Modulverantwortlichen) zu suchen. Wenn ein Praktikum als ungeeignet eingestuft wird, kann die Anerkennung verweigert werden.