Kategorien: FAQ: Praktikum Schlagwörter: Abgabefrist, Bericht, Fragebogen, Praktikum, Praktikumsbericht, Unterlagen
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Welche Unterlagen muss ich nach Praktikumsende abgeben, und bis wann?
Spätestens acht Wochen nach Praktikumsende geben Sie bitte Ihren Praktikumsbericht ab. Mit „Praktikumsende“ ist grundsätzlich der letzte Tag des Praktikums gemeint, unabhängig von dessen Dauer. Hinweis: es sind keine digitalen Einreichungen möglich
- Deckblatt versehen mit Name, Mailadresse, Matrikelnummer, Studiengang und Adresse der Praktikumsstelle; (sollten Sie das Praktikum in einem Masterstudiengang anerkannt haben wollen, dann machen Sie hier deutlich kenntlich, als was sie es anerkannt haben möchten)
- Ein Bericht im Umfang von 3-5 Seiten (Master-Studierende: min. 6 Seiten) Volltext;
- Eine eidesstattliche Erklärung.
- Der Bericht muss von einem Vertreter/ einer Vertreterin der Praktikumsinstitution unterschrieben und beglaubigt (Firmenstempel o.ä.) werden. Alternativ (z.B. bei Auslandspraktika) ist statt der Beglaubigung u.U. auch die Abgabe einer aussagekräftigen Praktikumsbescheinigung möglich.
- Zusätzlich geben Sie bitte den vollständig ausgefüllten Fragebogen zum Praktikum ab.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Praktikum im Bereich „Studierende“
- Bitte legen Sie alle Unterlagen in einem Umschlag oder einer Klarsichthülle in das Fach des/der Praktikumsbeauftragten (PD Dr. Klaus Geiselhart (Akad. ORat)).
- Sie erhalten keine Eingangsbestätigung.
- Rechnen Sie mit einer max. Bearbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen.