2G-Regelung für Präsenzlehre

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Seit Montag, den 15.11.2021, gilt für die Präsenzlehre an der FAU die 2G-Regel. An Lehrveranstaltungen in Hörsälen und Seminarräumen dürfen nur Studierende und Lehrende teilnehmen, die nachweislich geimpft oder genesen sind. Bitte bringen Sie zum Zweck der Überprüfung zu den Lehrveranstaltungen immer einen entsprechenden Nachweis zusammen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. In Gebäuden und geschlossenen Räumen gilt FFP2-Maskenpflicht.

Weitere Informationen zu wesentlichen Leitlinien und Regeln an der FAU finden Sie auf der FAU Corona-Seite.